Gesetzlich Krankenversicherte
Die Abrechnung erfolgt über die Gesundheitskarte. Als kassenzugelassene Psychotherapeutin darf ich mit jeder gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. In der Regel erfolgt nach einem Erstgespräch die Probatorik (Testsitzungen), in der man sich kennenlernt. Anschließend kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden und je nach Indikation werden 12, 24 oder 60 Sitzungen als reine Einzeltherapie oder als Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie bewilligt.
Privat Krankenversicherte
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfestelle die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen jedoch unterschiedlich und abhängig von den von Ihnen vereinbarten Konditionen. Genaueres über Ihre individuellen Konditionen erfahren Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Wenn eine Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung nicht möglich ist oder Sie sich aus anderen Gründen gegen eine kassenfinanzierte Psychotherapie entscheiden, können Sie die Behandlungskosten natürlich auch selbst tragen. Diese Möglichkeit nehmen insbesondere die Personen in Anspruch, die erwägen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung anstreben. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten differieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung für jede Therapiestunde (50 Minuten) zwischen 100,55 € und 153,02€.
Soldatinnen und Soldaten
Soldatinnen und Soldaten haben die Möglichkeit, sich von Ihrem Truppenarzt einen Überweisungsschein und den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über fünf probatorische Sitzungen ausstellen zu lassen. Bitte bringen Sie beides mit zum Erstgespräch. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über den Truppenarzt.
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Bundesministerium des Inneren vereinbart, dass sich Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden können. Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.